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  • Änderung eines Teils der AKI-Richtlinie durch den G-BA

Änderung eines Teils der AKI-Richtlinie durch den G-BA

26.09.2023 10:07

Änderung eines Teils der AKI-Richtlinie durch den G-BA (Pressemitteilung, 20.07.2023)

Um möglichen Engpässen ab dem 31. Oktober entgegenzuwirken, wurde die Vorschrift zur Erhebung des sogenannten Entwöhnungspotenzials bei beatmungspflichtigen Patientinnen und Patienten befristet gelockert. Bis Ende 2024 gilt eine Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung, sofern keine ausreichend qualifizierte Ärztin oder kein ausreichend qualifizierter Arzt verfügbar ist. Die Potenzialerhebung sollte zeitnah, jedoch spätestens bis Ende 2024 nachgeholt werden.
Zudem wurde der Kreis verordnender und potenzialerhebender Ärztinnen und Ärzte dauerhaft erweitert.

Keine Verlängerung der Übergangsregelung im Rahmen der HKP-Richtlinie.

Es lag zwar ein Antrag der Patientenvertretung vor, die auf eine Verlängerung der Übergangsregelung im Rahmen der HKP-RL plädiert haben, dieser wurde seitens des G-BA jedoch abgelehnt.

Die Übergangsregelung, derzufolge außerklinische Intensivpflege (AKI) noch nach der HKP-RL auf dem Muster 12a verordnet werden darf, endet nach wie vor zum 30.10.2023. Der Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege im Rahmen der HKP-RL entfällt ab diesem Zeitpunkt; die LV24 wird dort nach dem 30.10.2023 wie geplant gestrichen.

Die Verordnung von AKI muss ab dem 31.10.2023 nach der AKI-Richtlinie, d. h. auf den neuen Musterformularen 62A-C, erfolgen. Die Intensivpflege wird ab diesem Zeitpunkt vollständig aus dem Bereich der Häuslichen Krankenpflege herausgelöst.
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1121/

Wie geht es weiter mit der Intensivpflege & atacama | HKP?

Wir haben frühzeitig alle atacama | HKP-Kunden darüber informiert, dass die Bearbeitung der Intensivpflege-Verordnungen in atacama | HKP nur noch bis zum 30.10.2023 möglich sein wird – sofern die Verordnung auf Grundlage der HKP-RL und auf dem Muster 12a erfolgt. Diese Verordnungen werden über die TPX-Importschnittstelle nach BITMARCK_21c|ng in den Anwendungsfall „Häusliche Krankenpflege“ übertragen.

Eine Übertragung in den neuen Anwendungsfall „Außerklinische Intensivpflege“ ist technisch nicht möglich, weshalb die Verordnungen auf Grundlage der AKI-RL, auf den neuen Mustern 62A-C, manuell in BITMARCK_21c|ng erfasst werden müssen.

 

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