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Anpassungen im EBZ-Verfahren mit Technischer Anlage 2.0 ab 01.01.2025

03.12.2024 07:45

Mit den Änderungen in der Technischen Anlage 2.0 (TA 2.0), gültig ab 01.01.2025, kann zukünftig auch für Anträge der BEMA-Teile 4 (PAR) und 5 (ZE) eine Kennzeichnung als Krankenkassenwechsel oder Behandlerwechsel übergeben werden.

Für Zahnersatzanträge ist bei einem Behandlerwechsel weiterhin grundsätzlich eine Neuplanung erforderlich, bei einem Krankenkassenwechsel übermittelt der Vertragszahnarzt den von der vorherigen Krankenkasse zuletzt genehmigten Heil- und Kostenplan (HKP) unter zusätzlicher Angabe des Institutionskennzeichens der vorherigen Krankenkasse. Die laufende Behandlung muss somit nicht unterbrochen werden.

Bei Parodontitisbehandlungen kann bei einem Behandlerwechsel vom neuen Vertragszahnarzt entweder ein Antrag mit Neuplanung oder ein Antrag auf eine Planübernahme gestellt werden. Beim Einstieg in eine laufende Behandlung (Planübernahme) wird in einem neuen Antrag zusätzlich die Antragsnummer des zuletzt genehmigten Antrags angegeben, sofern es sich hierbei nicht um einen Papierplan handelt. Zudem werden nur noch die Leistungen beantragt, die ab Einstieg in die Behandlung erbracht werden sollen.

Wechselt die versicherte Person während einer Parodontitisbehandlung die Krankenkasse, so werden auf dem Antrag die Leistungen angegeben, die mit der vorherigen Krankenkasse abgerechnet wurden, sowie zusätzlich die Nummer der zuletzt erbrachten unterstützenden Parodontitistherapie (UPT).

Wenn es sich um die Anzeige einer Behandlung bei anspruchsberechtigten Versicherten nach § 22a SGB V handelt, wird wie zuvor beschrieben verfahren. Allerdings wird bei einem Krankenkassenwechsel das Datum der ersten UPT-Leistung übermittelt und nicht die Nummer der UPT wie bei einer Behandlung gemäß der neuen PAR-Richtlinie.

Weiterhin gibt es mit der TA 2.0 auch noch einige Anpassungen im Bereich der KFO-Anträge. Dazu gehört unter anderem ein neues Feld für die KIG-Einstufung E3/E4. Zudem ist im Bereich „Kassenwechsel / Behandlerwechsel“ die Kennzeichnung als „Krankenkassenwechsel, der zeitlich nach einem Behandlerwechsel mit Planübernahme erfolgt bzw. nach einem gleichzeitigen Krankenkassenwechsel und Behandlerwechsel Planübernahme“ neu hinzugekommen, welche auch in den PAR-Anträgen auswählbar ist.

Umsetzung in der atacama | GKV Suite

In den Formularen für die manuelle Erfassung sind in ZE-, KFO- und PAR-Anträgen der neue Bereich zum Krankenkassen-/Behandlerwechsel-Kennzeichen sowie für KFO-Anträge die separate KIG E3/E4-Einstufung bereits ab Release-Version 3.5.0 sichtbar.

Die weiteren notwendigen Anpassungen in der atacama | GKV Suite, wie z. B. die Berücksichtigung der neuen Kennzeichen in den Prüfungen, werden zum Gültigkeitsbeginn 01.01.2025 zur Verfügung stehen.

Eine Anpassung der EBZ-Ausdrucke unter Verwendung der Stylesheets, die mit TA 2.0 vom GKV-Spitzenverband zur Verfügung gestellt werden, wird voraussichtlich erst mit der Release-Version 3.5.1 erfolgen.

Aktuell stehen die ersten Testdateien der Praxis-Softwarehersteller für Anträge nach TA 2.0 für interne Tests zur Verfügung. Diese konnten erfolgreich in die atacama | GKV Suite importiert und genehmigt werden. Notwendig ist dafür das 21c-Release 25.10, mit dem auch eine angepasste EBZ-Schnittstelle zur Verfügung steht.

 

Quellen:

46. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z, vom 19.02.2024

Technische Anlage 2.0

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