atacama KV Software deckelt die Preisanhebung 2023
In diesem Jahr sehen wir uns auf breiter Front mit gestiegenen Kosten konfrontiert. Massiv und stetig steigende Energiekosten, steigende Personalkosten für qualifizierte Mitarbeiter*innen und die wachsende Inflation lassen sich kaum noch durch Einsparungen und Produktivitätssteigerungen kompensieren. Die nun verabschiedete Regelung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes mit einer Deckelung der sächlichen Verwaltungskosten stellt eine besondere Herausforderung für unseren gesamten Kundenkreis dar.
Die allermeisten unserer Softwareverträge sehen zum 01.01.2023 eine Preisanhebung in Höhe der Inflationsrate 2022 vor. Wir haben uns aber dafür entschieden, unter den derzeitigen herausfordernden Rahmenbedingungen unseren Anteil für eine tragfähige Haushaltsplanung unserer Kunden im Jahr 2023 zu leisten.
In den vergangenen Wochen haben wir die betreffenden Kunden darüber informiert, dass wir unsere Preisanpassung für das Jahr 2023 daher auf den Prozentsatz der Deckelung nach dem neuen § 4 Abs. 5 SGB V und somit auf 3 % begrenzen werden.
Eine solche Preisanpassung reicht in keiner Weise aus, um unsere eigenen Kostensteigerungen zu decken. Gleichwohl haben wir uns aus den zuvor genannten Gründen zu dieser Vorgehensweise entschieden. Wir erhoffen uns hierdurch auch, die Handlungsfähigkeit unserer Kunden im Hinblick auf den Einsatz neuer – und im Ergebnis ja auch stets wirtschaftlicher – Digitalisierungsprojekte aus unserem Hause zu erhalten und betrachten unseren Verzicht als Investition in unsere gemeinsame Zukunft.