atacama | PV unterstützt bei der Einführung des neuen Zuschlags §43c SGB XI ab 01.01.2022
Die Einführung des §43c SGB XI zur Begrenzung des Eigenanteils von Pflegeheimbewohnern bedeutet für die Pflegekassen einen erheblichen Mehraufwand in der Bearbeitung der Vollstationären Pflegefälle.
Auf Anfrage unserer Kund*innen haben wir bei atacama KV Software bereits im Oktober 2021 die ersten Funktionserweiterungen in atacama | PV zur Unterstützung bereitgestellt. So z.B. in Form eines Reports, auf dessen Grundlage die Einrichtungen über die Dauer der vollstationären Unterbringung der pflegebedürftigen Versicherten über Serienbrief informiert werden konnten.
Weitere Unterstützungen für die tägliche Fallbearbeitung wurden mit dem Januar-Release ausgeliefert.
Mit der neuen Funktion „Pflegeheim-Zuschlag-Katalog“ kann die Pflegekasse zukünftig alle einrichtungsabhängigen Zuschläge der §§ 43b, 43c und 84(9) in atacama | PV verwalten und pflegen. Eine erstmalige Befüllung des Katalogs erfolgt über ein Skript, das die aktuellen Abrechnungen, über die die Pflegeheime die neuen Zuschläge kommuniziert haben, aus dem Kassensystem BITMARCK_21c|ng dafür verwendet.
Mit dem Katalog werden zu jeder Einrichtung die darin lebenden Versicherten der Pflegekasse mit ihren spezifischen, pflegegradabhängigen Zuschlägen aufgelistet.
Hier werden auch Abweichungen zu den für die Intervallzahlung eingestellten Werte aus BITMARCK_21c|ng hervorgehoben und können direkt per Sprung in das Kassensystem durch die Sachbearbeitung korrigiert werden. Denn besonders die laufende Pflege der korrekten Zuschläge bleibt für die Pflegekasse auch zukünftig eine Herausforderung.
Daher werden auch in der Versicherten-Pflegeakte die Zuschläge der §§ 43b, 43c und 84(9) übersichtlich nebeneinander dargestellt und Abweichungen zum Kassensystem visuell hervorgehoben. Das gilt auch für den Übersichts-Report der Vollstationären Pflegefälle, in dem Abweichungen besonders gekennzeichnet werden.
Und in der bewährten Funktion der Jahresübersicht werden die Zuschläge aus den monatlichen Zahlbeträgen zukünftig gesondert und übersichtlich aufgelistet.