BAS: Datenschutz bei der Abrechnung der Beratungseinsätze nach § 37 (3) SGB XI
Das Bundesamt für Soziale Sicherung beschäftigt sich in seinem Tätigkeitbericht 2021 auch mit den Beratungsnachweisen nach § 37 (3) SGB XI. Wie wir bei atacama KV Software auch bereits öfter feststellen konnten, erhalten in einigen Fällen die Abrechnungsdienstleister der Kranken- und Pflegekassen von den Leistungserbringern zur Abrechnung den ausgefüllten Nachweisbogen. Für die Prüfung und Abrechnung der Kosten des Beratungsbesuchs wird der Nachweisbogen jedoch nicht benötigt. Erforderlich ist hierfür lediglich die Information, dass der Beratungseinsatz erbracht worden ist.
Auch für die Bearbeitung der Beratungsnachweise mit atacama | 37.3 digital ist es sinnvoll, wenn die Nachweise direkt von der Kasse an atacama KV Software übermittelt werden. So können insbesondere nachträglich erbrachte Nachweise zeitnah in der Pflegegeld-Berechnung berücksichtigt werden und drohende oder bereits vorgenommene Kürzungen des Pflegegeldes direkt beenden.