Das eRezept schwächelt – das EBZ dagegen gibt Gas – bei HKP heißt es abwarten
Betrachten wir zunächst die Situation im Dentalbereich. Für das elektronische Beantragungsverfahren Zahn (EBZ) wurde eine andere Infrastruktur zugrunde gelegt als beim eRezept. Das EBZ bedient sich des Dienstes KIM (Kommunikation im Medizinwesen), der den Datenaustausch zwischen Zahnarztpraxis und Krankenkasse regelt. Ähnlich wie bei einer E-Mail wird dabei ein elektronisches Dokument vom Zahnarzt erstellt, an die Krankenkasse digital übermittelt und von der Krankenkasse digital zurückgesandt. Mittlerweile wurden über 800.000 Antragsdatensätze über die KIM transportiert, wie man dem täglich aktualisierten TI-Dashboard der gematik entnehmen kann. Tendenz weiter steigend.
Mit dem Start im Sommer dieses Jahres zeigen sich unsere Kunden sehr zufrieden. Manch regional aufgestellte Kasse berichtet uns, dass mittlerweile über 50% der Anträge auf elektronischem Weg zur Kasse kommen. Durch die Automatisierungsmöglichkeiten in atacama | Dental lassen sich beim Bema-Teil 2 (Kieferbruch, KB) Dunkelverarbeitungsquoten von über 90% erzielen. Dennoch glaubt keiner unserer Kunden daran, dass ab dem 1. Januar 2023 Heil- und Kostenpläne nur noch bei begründeten Ausnahmen in Papierform übermittelt werden. Alle Krankenkassen, die bei atacama ZE-HKPs und KFO-Pläne digitalisieren lassen, werden diesen Service auch im Neuen Jahr weiter in Anspruch nehmen. Dennoch rechnen die meisten Beteiligten damit, dass der Anteil der postalisch übermittelten Anträge in den kommenden Monaten rapide abnehmen wird. Sobald dann ab 2023 auch der Leistungsbereich der Parodontalerkrankungen (PAR) hinzukommt, kann mit einer zügigen Umstellung der Leistungserbringer auf das digitale Verfahren gerechnet werden.
Demgegenüber stellt sich die Situation beim eRezept weitaus schwieriger dar. Die Frage rund um das Thema Sicherheit des eRezepts werden momentan von den einschlägigen Medien beleuchtet. Inwiefern dies zu einem erfolgreichen Neustart führen wird, vermag heute wohl niemand seriös zu beantworten. atacama KV Software ist insofern von diesem Thema betroffen, als dass der Zeitplan für die Einführung des eRezepts unmittelbare Auswirkungen auf die Einführung der elektronischen Verordnung (eVO) im Bereich der Häuslichen Krankenpflege haben wird.
Der aktuell kommunizierte Zeitplan der gematik sieht die Einführung der HKP-eVO zum 01.07.2024 vor. Zu diesem Zeitpunkt sollen nach Vorstellung der Planer*innen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in der Lage sein, eine digitale HKP-Verordnung in ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) zu erstellen und in die Telematikinfrastruktur (TI) zu übermitteln. Daneben sollen Pflegedienste ebenfalls an die TI angeschlossen sein, um die erstellten HKP-eVO zu sehen und mit den zu erbringenden Leistungen zu ergänzen. Anschließend soll die*der Patient*in oder ein*e Angehörige*r die fertige eVO an die Krankenkasse übermitteln bzw. die Übermittlung veranlassen. Die Krankenkasse prüft die Verordnung und hinterlegt in der eVO die Leistungsentscheidung ((Teil-)Genehmigung oder Ablehnung). Inwiefern alle Beteiligten für dieses Verfahren in nun nur noch eineinhalb Jahren fitgemacht werden können, wagen wir bei atacama KV Software zu bezweifeln. Es ist wohl damit zu rechnen, dass viele unserer HKP-Kunden einen Erfassungsservice nutzen, um die eigenen Mitarbeiterressourcen zu schonen bzw. auf das eigentliche Prüfgeschäft zu fokussieren.