Durchblick im Zahnersatz: atacama | ZE erleichtert Prüfung von Fremdkassen-Vorleistungen
Seit 2021 gilt das elektronische Verfahren beim Kassenwahlrecht. Zum 1. Juli 2023 wurden elektronische Abschlussmeldungen eingeführt, die auch Angaben zu KV-Leistungen wie Zahnersatz enthalten. Es werden Daten wie das Eingliederungsdatum, die Zahn-/Gebietsbezeichnung, der Zahnarzt und die Befundnummer übermittelt. In unserer Lösung atacama | ZE werden diese Informationen für effiziente Prüfungen bei Neuplanungen und Reparaturen im Rahmen der Gewährleistungspflicht genutzt.
Im vergangenen Herbst haben wir spezielle Prüfungen auf Zahnersatz-Leistungen bei Fremdkassen-Fällen bereitgestellt. Diese Regeln ermöglichen detaillierte Überprüfungen auf Wiederherstellung bzw. Erneuerung sowie Neuplanung innerhalb eines definierten Zeitraums nach Festzuschüssen.
Diese Prüfungen im Regelwerk für ZE-Abrechnungen berücksichtigen darüber hinaus spezifische Szenarien bei nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen und Abrechnungen eines 6er-Festzuschusses nach Interimsprothese. Detaillierte Beschreibungen dieser Änderungen entnehmen Sie der Versionsbeschreibung des Hotfixes. Gerne stellen wir Ihnen bei Bedarf die entsprechende Dokumentation zur Verfügung.
Für die Zusendung kontaktieren Sie bitte unsere Anwendungsberatung. Sie erreichen uns entweder per E-Mail unter support@atacama-kv.de oder telefonisch unter der Nummer 0421 - 365 122 11.
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