Elektronisches Antragsverfahren für die BEMA-Teile 2-5
Das gestufte Verfahren für die Einführung des elektronischen Antrags- und Genehmigungsverfahren sieht aktuell (Technische Anlage Version 1.2 vom 11.02.2021) wie folgt aus:
Test- und Einführungsphasen bis zur Produktivsetzung |
Zeitraum |
Erste Testphase, ohne Beteiligung der Zahnarztpraxen, nur |
01.04.2021 – 30.09.2021 |
Pilotphase, Test mit einigen wenigen Zahnarztpraxen und Krankenkassen |
01.10.2021 – 31.03.2022 |
Einführungsphase, Einsatz sukzessive in allen Zahnarztpraxen und Krankenkassen |
01.04.2022 – 31.03.2023 |
Ablösung des papiergebundenen Antragsverfahren |
01.04.2023 |
Anfang April tagte die AG Testphase zum elektronischen Antrags- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte. Dort wurden die zwischen allen Beteiligten abgestimmten Testfälle für die Bereiche Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen, Kieferorthopädie und Zahnersatz final festgelegt. Diese Testfälle dienen in der ersten Testphase dazu, die Richtigkeit der Datenformate im Austausch zwischen der Praxis-Software (PVS-Hersteller) und der Krankenkasse-Software (Datenannahmestellen der Krankenkasse, BITMARCK) für alle in den Szenarien abgebildeten Konstellationen zu testen. Die Webservices für den Datenaustausch zwischen dem Kassensystem 21c|ng und der atacama | GKV Suite werden in dieser Zeit über die BITMARCK bereitgestellt werden, so dass dann auch erste Tests zur Kommunikation zwischen 21c|ng und den jeweiligen Zahnmodulen der GKV-Suite stattfinden können.
Wir planen, Sie nach Abschluss der ersten Testphase über den aktuellen Stand der Entwicklungsarbeiten in einem Online-Anwendertreffen Zahn zu informieren.