Elektronisches Antragsverfahren für die BEMA-Teile 2-5
Es geht weiter voran! Am 10. November hat die AG Testphase elektronisches Antrags- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte wieder getagt und dabei festgelegt, dass die erste Testphase ab dem 01.04.2021 stattfinden soll. Die zu erwartenden Anpassungen der Richtlinie für Parodontose-Behandlungen (PAR) müssen noch in die technische Anlage für das Antragsverfahren aufgenommen werden, um auch das Verfahren für die PAR-Anträge umsetzen zu können.
In der ersten Testphase sollen die zu den BEMA-Teilen KFO, KBR/KGL und ZE erstellten Testfälle in den definierten Dateiformaten ausgetauscht werden, um formal die Absendung und den Empfang der Daten in der jeweiligen Software sicherzustellen.
Dazu wurde Anfang November auch das Zusammenspiel zwischen Datenannahme, 21c|ng-Anwendung und atacama | GKV Suite mit der BITMARCK besprochen.
Die sichere Kommunikation zwischen Zahnarztpraxis und Krankenkasse (Verfahren KIM) soll je Krankenkasse über eine zentrale Datenannahme (Kopfstelle) erfolgen und die XML-Dateien an 21c|ng übergeben. Dies hat den Vorteil, dass die Antragsdaten als definierte Datenaustauschobjekte regelmäßig aus 21c|ng über einen Webservice von der GKV-Suite abgeholt und vollautomatisiert in den jeweiligen Fachmodulen der GKV-Suite als neue Planungen und Mitteilungsobjekte angelegt und weiterbearbeitet werden können. Abschließend werden die benötigten Antwortdaten nach der Entscheidung selbstständig über einen Webservice an das Kassensystem zurückgegeben.
Die atacama KV Software wird die Einführung des elektronischen Antragsverfahrens mit ihrem Know-how aktiv begleiten, sodass erforderliche Anpassungen in unserer Software sichergestellt werden.