Erweiterte Versorgungsverantwortung für Pflegefachkräfte
Die „Erweiterte Versorgungsverantwortung für Pflegefachkräfte“ wird über die HKP-Richtlinie bereits seit Oktober 2022 angewandt und findet auch seit Juli 2023 im Modul atacama | HKP Anwendung.
Ab Juli 2024 soll nun eine neue Version des Formularvordrucks Muster 12 bereitgestellt werden. Mit dem neuen Vordruck wird die „Erweiterte Versorgungsverantwortung für Pflegefachkräfte“ bei den entsprechenden Leistungen bereits im Verordnungsformular Berücksichtigung finden.
Die Verordnung dieser Leistungen wird weiterhin durch den Arzt ausgesprochen, Häufigkeit und Dauer werden von den qualifizierten Pflegefachkräften selbst bestimmt. Wenn alle verordneten Leistungen durch die Pflegefachkraft in der Ausführung spezifiziert werden, spricht man in diesen Fällen von einer „Blankoverordnung“. Die „Hybrid-Verordnungen“ hingegen enthalten auch Leistungen, bei denen der Arzt die Dauer und Häufigkeit bestimmt.
In atacama | HKP wird dieses Vorgehen bereits umgesetzt. Bei den im Leistungsverzeichnis der Richtlinie entsprechend gekennzeichneten Leistungen (s. Bild) werden bei dem Schritt „Berechnen & Prüfen“ der HKP-Verordnung die vom Pflegedienst beantragten Häufigkeiten den vom Arzt verordneten Häufigkeiten vorgezogen.
Bei den Leistungen ohne Kompetenzerweiterung der Pflegekräfte werden die vom Arzt verordneten Häufigkeiten verwendet, es sei denn der Pflegedienst beantragt eine günstigere Variante, also eine geringere Häufigkeit.
In der Verordnung in atacama | HKP erkennt die Sachbearbeitung diese Leistungen ebenfalls über das Kürzel (PK):
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