Gemeinsamer Bundesausschuss: Festzuschüsse leicht gestiegen
Auf Grundlage der Ergebnisse der diesjährigen Verhandlungen nach § 57 Absatz 1 und 2 SGB V zwischen den jeweiligen Vertragspartnern wurde die Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge bei der Versorgung mit Zahnersatz mit Wirkung vom 1. Januar 2022 angepasst.
Dabei wurden die zahnärztlichen Leistungen auf Basis des aufgrund der Anhebung des bundeseinheitlichen durchschnittlichen Punktwertes für Zahnersatz entsprechend der Vereinbarung zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband ab dem 1. Januar 2022 in Höhe von 1,0043 € (+ 2,29 % gegenüber 2021) angepasst. Die Berechnungen für die zahntechnischen Leistungen basieren auf der Vereinbarung der bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise zwischen dem VDZI und dem GKV-Spitzenverband vom 24. November 2021 (Anpassung der BEL II-Preise zum 1. Januar 2022 um + 2,29 %). Die Kosten für das Verbrauchsmaterial der Praxis und die Kosten für die Prothesenzähne wurden analog zu den Veränderungen der Preise der zahntechnischen Leistungen (+ 2,29 % gegenüber 2021) angepasst.
Lesen Sie dazu mehr: https://www.g-ba.de/themen/zahnaerztliche-versorgung/zahnersatz/