Konstante Zunahme der Kooperationsverträge nach § 119 b SGB V
Seit 2014 hat die Zahl der abgeschlossenen Kooperationsverträge zwischen Vertragszahnärzten und stationären Pflegeeinrichtungen konstant zugenommen. Am 31.12.2018 waren es bundesweit 4.331 Verträge. Kontinuierlich ist auch die Zahl der zahnärztlichen Haus- und Heimbesuche, insbesondere bei pflegebedürftigen Versicherten, gestiegen. Der Anteil der Besuche im Rahmen von Kooperationsverträgen an der Gesamtzahl aller Besuche beträgt für das Jahr 2018 ca. 46 %, insgesamt erfolgten im Quartal IV/2018 89 % aller Besuche bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen.
Die genauen Zahlen sind im gemeinsamen Evaluationsbericht von KZBV und GKV-Spitzenverband vom 01.08.2019 veröffentlicht. Gemäß § 119b Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB V evaluieren die KZBV und der GKV-Spitzenverband die mit den zahnärztlichen Kooperationsverträgen verbundenen Auswirkungen auf die vertragszahnärztliche Versorgung von Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen. Über die Ergebnisse berichten sie der Bundesregierung beginnend mit dem Jahr 2019 im Abstand von drei Jahren.
Für die zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen stehen seit dem 01.07.2018 neue präventive Leistungen nach § 22a SGB V zur Verfügung. In dem Zusammenhang wurden auch Besuchs- und Zuschlagsleistungen neu strukturiert und bewertet. Damit soll der Abschluss bzw. die Fortführung von Kooperationsverträgen mit Pflegeeinrichtungen weiter gefördert werden.
Den gesamten Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbands an die Bundesregierung können Sie hier lesen.