Maren Heitmann gibt Tipps und Tricks zu atacama | Dental
PatRG – Patientenrechtegesetz
Das Fristende-Datum des PatRG wird in Abhängigkeit vom Eingangsdatum entsprechend den Regelungen im Patientenrechtegesetz berechnet. In den neuen Oberflächen für die Anträge (EBZ-Anträge, PAR-Antrag) wird das Fristende bereits im Titel des Formulars angezeigt. Für die Erfassung zusätzlicher Informationen, wie z.B. Datumsangaben für Unterlagenanforderung und Unterlageneingang, gibt es einen eigenen Bereich oberhalb der Entscheidung, der in allen neuen Antragsformularen gleich ist. Die Prüfungen in Bezug auf eine mögliche Überschreitung der Frist sind in den jeweiligen Regelwerken für genehmigungspflichtige Anträge enthalten und lassen sich kassenindividuell konfigurieren.
Auch können über einen Dienst automatisch Aufgaben erstellt werden, hier wird die Anzahl der Tage und der Bezug auf Eingangsdatum oder Fristende gewählt.
Mehr Informationen finden Sie im Handbuch GKV Suite Grundlagen unter 9 Patientenrechtegesetz.
Und noch ein Tipp: Diese und weitere praktische Funktionen beschreiben wir auch online in unseren laufend aktualisierten Handbüchern. Sie finden diese in der atacama | GKV Suite in der Schublade „Tools“ auf der linken Seite. Bitte lesen Sie auch immer die aktuellen Änderungsdokumente, die wir per Mail an unsere Kund*innen senden. Klären Sie einfach in Ihrem Haus ab, wer bei Ihnen diese Änderungsdokumente erhält. Benachrichtigen Sie uns gerne per Mail an support@atacama-kv.de, wenn der Verteiler für Ihre Kasse angepasst werden soll.