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  • Neues Verordnungsformular der Häuslichen Krankenpflege ab 01.07.2024

Neues Verordnungsformular der Häuslichen Krankenpflege ab 01.07.2024

28.08.2024 09:27

Zum Stichtag 01.07.2024 ist das neue Verordnungsformular Muster 12 der Häuslichen Krankenpflege in Kraft getreten. Die alten Verordnungsformulare haben ihre Gültigkeit verloren.

Mit dem neuen Verordnungsformular lassen sich nun Blanko-, Hybridverordnungen und keine Blankoverordnungen unterscheiden:

  • eine Blankoverordnung enthält keine Angabe von Häufigkeit und Dauer durch den Arzt. Es sind somit nur Leistungen mit PK-Kompetenz verordnet, die in der neuen Spalte Häufigkeit und Dauer von Pflegekraft angehakt sind. Der Verordner gibt keinen Gesamtzeitraum vor.
  • eine Hybridverordnung enthält sowohl PK-Leistungen ohne Angabe von Häufigkeit und Dauer durch den Arzt als auch Leistungen ohne PK-Kompetenz, für die der Arzt selbst Häufigkeit und Dauer festlegt. Der Gesamtzeitraum beschränkt sich auf diese Leistungen ohne PK-Kompetenz.
  • keine Blankoverordnung enthält nur Leistungen ohne PK-Kompetenz, für die der Arzt alle Angaben vorgibt.

atacama | HKP war pünktlich zum Stichtag auf die Änderungen umgestellt. Leistungen, deren Häufigkeit und Dauer durch eine Pflegefachkraft festgelegt werden, können so gekennzeichnet werden und entsprechend den Vorgaben für die Übergangslösung durch die BITMARCK korrekt per TPX-Importschnittstelle übertragen werden. Mit dem letzten Release-Update stehen nun auch die Felder für das SER und für die Beschäftigtennummer zur Verfügung.

Die ersten Erfahrungen zeigen, dass zum einen trotz Stichtagsregelung weiterhin viele alte Verordnungsformulare verwendet werden und zum anderen diverse Verordner*innen die neuen Felder falsch ausfüllen. Nur in wenigen Fällen werden korrekte Blanko- bzw. Hybridverordnungen ausgestellt. Außerdem scheinen manche Arztpraxen Schwierigkeiten mit den neuen Barcodes zu haben. Teilweise passen die Barcodes nicht zu den Verordnungsbildern.

Wir empfehlen Ihnen, diese Auffälligkeiten unbedingt an die verordnenden Personen zurückzumelden.

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