EpiLage_Fortgeltungsgesetz in atacama | PV umgesetzt
Das „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemischen Lage betreffenden Regelungen“ wurde am 30.03.2021 neu beschlossen und trat direkt einen Tag später in Kraft. Nun gehen in der Pflegeversicherung digitale Beratungsbesuche und andere Sonderregeln in die Verlängerung. Laut Gesetz werden die Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit über den 31. März hinaus bis Ende Juni ausgeweitet.
Teil des Pakets sind die damit verbundenen und abgeänderten Fristen in „Artikel 4 Änderungen des SGB XI“. In Bezug auf unsere Softwarelösung atacama | PV wurden die entsprechenden Beschlüsse direkt umgesetzt und stehen unseren Kunden somit bereits zur Verfügung.
Im Einzelnen betrifft es die folgenden Bereiche in unserer Software:
- Gemäß § 148 Beratungsbesuche nach § 37 erfolgt die von den Pflegebedürftigen abzurufende Beratung nun nochmals verlängert bis einschließlich 30. Juni 2021 telefonisch, digital oder per Videokonferenz, wenn die oder der Pflegebedürftige dies wünscht. Mit Dokumentation des Ergebnisses in der Kassensoftware kann atacama | PV wie üblich zuverlässig die Pflegegeldberechnung durchführen.
- Gemäß der Änderung in § 150 Sicherstellung der Kostenerstattung für Pflegebedürftige Absatz 5c kann der im Jahr 2019 sowie der im Jahr 2020 nicht verbrauchte Betrag für die Leistung nach § 45b Absatz 1 Satz 1 in den Zeitraum bis zum 30. September 2021 übertragen werden. Auch diese Gesetzesänderung wurde zeitnah in atacama | PV für die Jahresübersicht des Versicherten und die Rechnungszahlung umgesetzt.