Systematische Behandlung von Parodontitis ist ab 1. Juli 2021 neue GKV-Leistung
Patient*innen mit schwerer Parodontitis können ab 1. Juli 2021 von einer systematischen Diagnostik und Behandlung profitieren. Diese zusätzliche Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf einer neuen Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die sogenannte PAR-Richtlinie tritt zu diesem Datum in Kraft und auch die notwendigen vertragszahnärztlichen Vergütungsziffern liegen bereits vor. Die systematische Behandlung muss von der gesetzlichen Krankenkasse vorab genehmigt werden.
Im Modul atacama | PA wurde die neue PAR-Richtlinie in Version 3.3.7 umgesetzt. Die Anwender*innen haben wir bereits mit den Release-Updates informiert. Die Anpassungen erfolgen für unsere Kund*innen wie üblich im Rahmen des bestehenden Nutzungsvertrags und somit ohne zusätzliche Berechnung.
Sie sind registrierte/r Anwender*in in der atacama | GKV Suite und erhalten keine Release-Updates? Dann wenden Sie sich einfach an unseren Support, damit wir Sie in den Verteiler aufnehmen (support@atacama-kv.de).
Hier finden Sie den Link zur neuen Richtlinie.